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Amtsgericht Schleswig : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Zentrales Mahngericht

Das gerichtliche Mahnverfahren soll es Ihnen als Gläubiger einer Geldforderung ermöglichen, auf eine einfache und schnelle Weise, einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel zu erreichen.

Letzte Aktualisierung: 04.03.2021

Seit dem 1. November 2006 hat das zentrale Mahngericht Schleswig die alleinige landesweite Zuständigkeit für sämtliche Mahnverfahren der Amtsgerichte in Schleswig-Holstein. Hier werden alle elektronisch eingereichten Mahnverfahren für das gesamte Land Schleswig-Holstein bearbeitet (so genanntes "maschinelles Mahnverfahren"). Das Zentrale Mahngericht Schleswig ist zuständig für alle Mahnverfahren, bei denen der Antragssteller seinen Sitz/ Wohnsitz in Schleswig-Holstein hat.

Ausnahmen

  1. Mahnanträge, die die Arbeitsgerichtsbarkeit betreffen, müssen auch weiterhin an das jeweils zuständige Arbeitsgericht gerichtet werden. Rechtsanwälte, Behörden oder juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse sind aufgrund § 46g ArbGG seit dem 01.01.2022 verpflichtet, Anträge zum Mahnverfahren als elektronisches Dokument zu übermitteln. Vordrucke und weitere Hinweise sind hier zu finden. Personen und Institutionen, die nicht zur elektronischen Einreichung verpflichtet sind, können weiterhin den bisherigen Durchschreibesatz für Mahnanträge in der Arbeitsgerichtsbarkeit nutzen.
  2. So genannte "Altverfahren" (Beantragung vor dem 01.11.2006) werden bei den jeweiligen Amtsgerichten weiter bearbeitet.

Wichtige Informationen

Wichtige Informationen zum Mahnverfahren finden Sie unter mahngerichte.de dem gemeinsamen Mahnportal der Mahngerichte aller Bundesländer.

Kennzifferanträge

Die Kennziffer enthält - einmal vergeben - sämtliche Daten des Antragstellers beziehungsweise Prozessbevollmächtigten. Sie ist für die Anlieferungsvarianten WEB-DFÜ zwingend notwendig

Hilfestellung

bei Anträgen, technischen Fragen und Hinweisen:
Telefon: 04621 815-325

Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Hinweis:
Auf diesen Webseiten kann keine Rechtsberatung erfolgen. Um Einzelfragen oder Probleme in bestimmten Fragen, insbesondere rechtlicher Natur zu klären, wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Angehörigen der rechtsberatenden Berufe oder an sonstige zur Rechtsberatung ermächtigte Stellen.

Amtsgericht Schleswig - Zentrales Mahngericht

Lollfuß 78, 24837 Schleswig
  • E-Mail : Mahnabteilung@ag-schleswig.landsh.de i
  • Telefon : + 49 4621 815-0
  • Fax : + 49 4621 815-333 (Verfahrensanträge, für die Vordruckzwang besteht, dürfen nicht per Fax übermittelt werden)

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